Aufenthaltstitel in Portugal beantragen

Aufenthalt in Portugal anmelden: EU-Registrierung und AIMA-Verfahren

Wenn Sie länger als drei Monate in Portugal leben möchten, muss Ihr Aufenthalt formal geregelt werden. Für EU-Bürger geht es in der Regel um die Registrierung bei der Câmara Municipal. Für Drittstaatler laufen andere Verfahren über AIMA und gegebenenfalls über Konsulat, Visum oder Anwalt.

Wir helfen Ihnen, die richtige Stelle, die nötigen Unterlagen und den praktischen Ablauf zu klären.

Für EU-Bürger: Registrierung bei der Câmara Municipal

Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsangehörige im EU/EFTA-Kontext haben je nach Fall unterschiedliche Nachweise zu erbringen. Typisch sind Identitätsdokument, Wohnadresse und Erklärung des Aufenthaltsgrundes. Wir bereiten den Termin vor und begleiten Sie, damit der Vorgang nicht an Sprache oder fehlenden Unterlagen scheitert.

Für Drittstaatler: AIMA und vorgelagerte Verfahren

Bei Drittstaatlern können Visum, Aufenthaltszweck, Terminlage und rechtliche Voraussetzungen komplexer sein. Wir übernehmen keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung. Wir können aber Unterlagen sprachlich und organisatorisch vorbereiten, Termine begleiten und bei Bedarf an geeignete Fachleute verweisen.

Aufenthalt in Portugal richtig anmelden?

Wir sagen offen, wann ein Anwalt oder Solicitador eingeschaltet werden sollte.